Förderung - Übersicht Staatliche Fördermaßnahmen

Förderung - Übersicht Staatliche Fördermaßnahmen

1. Feuerwehrgerätehäuser nach DIN 14 092 (Stand: April 2012)


Bei der Schaffung von notwendigen Stellplätzen durch

  • Neubau eines Feuerwehrhauses oder
  • Einrichtung eines neuen Feuerwehrhauses in ein zu diesem Zweck erworbenes Gebäude

Bei der Schaffung von notwendigen Stellplätzen durch

  • Einrichtung eines neuen Feuerwehrhauses in ein bereits im Eigentum der Gemeinde stehendes Gebäude
  • Anbau von notwendigen weiteren Stellplätzen an ein bestehendes Feuerwehrhaus
  • Neubau von notwendigen weiteren Stellplätzen, die nicht in das bestehende Feuerwehrhaus integriert oder unmittelbar angebaut werden können, wenn zum Feuerwehrhaus ein räumlich-funktionaler Zusammenhang besteht
  • Einrichtung von notwendigen weiteren Stellplätzen in ein im Eigentum der Gemeinde stehendes bzw. in ein zur Einrichtung eines Feuerwehrhauses und zu dieser Nutzung erworbenes Gebäude, wenn zum Feuerwehrhaus ein räumlichfunktionaler Zusammenhang besteht
  • Beim Ersatz von baulich nicht UVV-gerechten Stellplätzen durch neu errichtete Stellplätze, auch wenn dies nicht zu einer Erhöhung der Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze führt

Bau von besonderen Einrichtungen in Feuerwehrhäusern

  • Bau eines Vollturms nach DIN 14 092 Teil 3 (Stand: April 2012)
  • Bau eines Halbturms nach DIN 14 092 Teil 3 (Stand: April 2012)

 

2. Fahrzeuge und Geräte (nach DIN, DIN EN, Technischen Beschreibungen und
Bauvorschriften)

  • Mehrzweckfahrzeug (MZF); Führungsfahrzeug anstatt ELW1, 1 pro Gemeinde
  • Mannschafftstransportwagen (MTW); Löschfahrzeug mit Atemschutzausstattung
  • Einsatzleitwagen ELW1; Lösch- oder Rüstzug gem. FWDV3
  • Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF); mit oder ohne Atemschutz (Hilfsfrist !)
  • Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser (TSF-W); mit Atemschutz (Hilfsfrist !)
  • Tragkraftspritzenfahrzeug Logistik (TSF-L); mit oder ohne Atemschutz (Hilfsfrist !)
  • Mittleres Löschfahrzeug (MLF); (Hilfsfrist !)
  • Löschgruppenfahrzeug LF10; einsatztaktischer Wert für eine Löschgruppe
  • Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug ; einsatztaktischer Wert für eine Löschgruppe
  • Löschgruppenfahrzeug LF20 Kats; einsatztaktischer Wert für bessere Wasserförderung bzw. -fortleitung
  • Löschgruppenfahrzeug LF20; einsatztaktischer Wert für zwei Löschgruppen
  • Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20; einsatztaktischer Wert für zwei Löschgruppen
  • Tanklöschfahrzeug TLF2000; einsatztaktischer Wert für einen selbstst. Trupp*)
  • Tanklöschfahrzeug TLF3000; einsatztaktischer Wert für einen selbstst. Trupp*)
  • Drehleiter DLAK23/12; vorh. DLAK23/12 bzw. vorhandene Baugenehmigung
  • Drehleiter DLAK18/12; vorh. DLAK23/12 bzw. vorhandene Baugenehmigung
  • Teleskop-Gelenkmast oder sonst notw. weitere Drehleiter
  • Versorgungs-Lkw;
  • Gerätewagen-Logistik (GW-L1)
  • Gerätewagen-Logistik (GW-L2)
  • Tragkraftspritze PFPN 10-1000 (für TSF, TSF-W, TSF-L)
  • Tragkraftspritze PFPN 10-1500 bzw. 10-2000; LF20 Kats, SW 2000, GW-L2 mit Wasserkomponente
  • Verkehrssicherungsanhänger (VSA); mehr streifige, autobahnähnliche Straße, Zugfahrzeug mind. 7,5 t Leermasse.
  • Vorwarneinrichtung (Dachaufsetzer); mehr streifige, autobahnähnliche Straße
  • LED-Vorwarnanhänger; mehr streifige, autobahnähnliche Straße

 

3. Sonderfahrzeuge, Fahrzeuge der geplanten überörtlichen Hilfe (Landkreiskonzept)

  • Tanklöschfahrzeug TLF4000; einsatztaktischer Wert für einen selbstst. Trupp, vorhandensein eines Rüst- oder Gerätewagen, kein TLF4000 in 20 Minuten verfügb.
  • Rüstwagen; notw. Gefährdungspotential, Stationierungskonzept
  • Gerätewagen-Logistik GW-L2 (mit Zusatzbeladung Modul „Wasserversorgung“)
  • Gerätewagen Gefahrgut GW-G; Förderung nach Sonderförderprogramm; Stationierungskonzept
  • Gerätewagen Atem-/Strahlenschutz GW-A/S
  • Wechselladersystem nach DIN 14 505

 

4. Technische Ausstattung in Schlauchtürmen und Geräteausstattung für die Schlauchpflege

  • Technische Grundausstattung eines Vollturms nach DIN 14 092 Teil 3
  • Gerätegrundausstattung einer Vollstraße nach DIN 14 092 Teil 7
  • Technische Grundausstattung eines Halbturms nach DIN 14 092 Teil 3
  • Gerätegrundausstattung einer Halbstraße nach DIN 14 092 Teil 7
  • Kompaktanlage mit Zubehör

 

5. Förderung von Überhosen in Bayern (DIN EN 469, Stand: 2005) - befristetes Sonderförderprogramm

  • Schutzanzug nach "Bayern 2000"
  • Schutzanzug nach "HuPF"
  • Schutzanzug nach DIN EN 469:2005

 

Antragstellung und Förderung erfolgen nach Durchführung der Beschaffung.

 

 

 

 

 

*) Staffelkabine möglich

 

 

 

Stand: 01.04.2019, Ansprechpartner Thomas Brüchert

 

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