Hinweise für Totenfeiern

20.10.2020 Hinweise für Totenfeiern und Beerdigungen

Die Teilnahme der Feuerwehr an der Beisetzung für einen verstorbenen Feuerwehrangehörigen und der anschließenden Beerdigung ist selbstverständliche Pflicht der Kameradschaft. Dadurch wird dem oder der Verstorbenen die letzte Ehre erwiesen und den Angehörigen die Anteilnahme der Feuerwehr ausgedrückt.



Die folgende Facharbeit des LFV beschreibt einen entsprechenden Rahmen.

Facharbeit Beerdigungen
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